BEM

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

BEM-Team

BEM ist Arbeitgeberpflicht (gesetzliche Pflicht)

BEM betrifft alle Arbeitgeber

BEM ist unabhängig von der Betriebsgröße

BEM steht allen Arbeitnehmern zu

BEM ist ein wirksames Instrument im Rahmen des BGM

Der Nutzen von BEM?
Erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen
Durch Gesundheitsprävention dauerhaft die Sicherung des Arbeitsplatzes gewährleisten
Rehabilitation vor Entlassung -  Arbeitsplatz erhalten
Vermeidung von Frühverrentung
Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer überwinden
Mit Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen
Mit strukturellen Änderungen wiederkehrender Arbeitsunfähigkeit vorbeugen
Leidensgerechter und erfolgreicher Einsatz von chronisch Kranken oder Schwerbehinderten Menschen
BEM-icon

WIR MACHEN DAS

Die fachlichen und juristischen Aspekte sind umfangreich. Wir kennen uns aus. Wir machen das für Sie. Natürlich in enger Absprache. 

BEM – Prozess passgenau für Ihre Firma festlegen

Alle Dateien, Unterlagen, Anschreiben etc. vorbereiten 

Betriebsvereinbarung, – falls gewünscht – für Sie erstellen

 

Der Arbeitgeber ist aktuell verpflichtet, einem erkrankten Beschäftigten nach 6 Wochen Krankheit ein BEM-Verfahren anzubieten. Speziell die Kontaktaufnahme und der Vertrauensaufbau seitens des BEM-Verantwortlichen zeigen sich in der Praxis als große Herausforderungen in der Lösungsfindung. Ein rechtssicherer, guter und praktikabler Prozess ist das Eintrittstor für eine sinnhafte – und für den Betrieb Kosten sparende – Realisierung der Gesetzesvorgabe. Diesen Prozess erarbeiten wir mit Ihnen, passgenau für Ihre Firma, rechtssicher und praktikabel. So funktioniert es gut und alle Seiten haben Vorteile.