Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
BEM ist Arbeitgeberpflicht (gesetzliche Pflicht)
BEM betrifft alle Arbeitgeber
BEM ist unabhängig von der Betriebsgröße
BEM steht allen Arbeitnehmern zu
BEM ist ein wirksames Instrument im Rahmen des BGM
Der Nutzen von BEM?
Erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen Durch Gesundheitsprävention dauerhaft die Sicherung des Arbeitsplatzes gewährleisten Rehabilitation vor Entlassung - Arbeitsplatz erhalten Vermeidung von Frühverrentung Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer überwinden Mit Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen Mit strukturellen Änderungen wiederkehrender Arbeitsunfähigkeit vorbeugen Leidensgerechter und erfolgreicher Einsatz von chronisch Kranken oder Schwerbehinderten Menschen
WIR MACHEN DAS
Die fachlichen und juristischen Aspekte sind umfangreich. Wir kennen uns aus. Wir machen das für Sie. Natürlich in enger Absprache.
BEM – Prozess passgenau für Ihre Firma festlegen
Alle Dateien, Unterlagen, Anschreiben etc. vorbereiten
Betriebsvereinbarung, – falls gewünscht – für Sie erstellen
Der Arbeitgeber ist aktuell verpflichtet, einem erkrankten Beschäftigten nach 6 Wochen Krankheit ein BEM-Verfahren anzubieten. Speziell die Kontaktaufnahme und der Vertrauensaufbau seitens des BEM-Verantwortlichen zeigen sich in der Praxis als große Herausforderungen in der Lösungsfindung. Ein rechtssicherer, guter und praktikabler Prozess ist das Eintrittstor für eine sinnhafte – und für den Betrieb Kosten sparende – Realisierung der Gesetzesvorgabe. Diesen Prozess erarbeiten wir mit Ihnen, passgenau für Ihre Firma, rechtssicher und praktikabel. So funktioniert es gut und alle Seiten haben Vorteile.